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OpenAI fordert die Abweisung der Urheberrechtsklage der New York Times und behauptet Manipulation von Beweisen

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OpenAI hat einen Bundesrichter gebeten, Teile einer Urheberrechtsklage der New York Times abzuweisen. Das KI-Unternehmen wirft der Times vor, ihre KI-Systeme manipuliert zu haben, um falsche Beweise zu generieren. Die Klage, die ursprünglich im Dezember 2023 eingereicht wurde, wirft OpenAI und Microsoft vor, Millionen von urheberrechtlich geschützten Times-Artikeln ohne Erlaubnis für Chatbot-Schulungen verwendet zu haben. Die Unternehmen und andere behaupten, dass das KI-Training ohne die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material nicht voranschreiten kann. Gerichtsverfahren sind im Gange, während die Anwendbarkeit des Urheberrechts auf das KI-Training noch nicht geklärt ist.
OpenAI fordert einen US-Bundesrichter auf, Teile der Klage der New York Times wegen Urheberrechtsverletzung abzuweisen. Darin wird behauptet, dass die Multimedia-Nachrichtenorganisation ihre KI-Systeme, einschließlich ChatGPT, manipuliert habe, um falsche Beweise für den laufenden Rechtsstreit zu liefern. Das geht aus der Einreichung des Unternehmens bei einem Bundesgericht in Manhattan am Montag hervor, in der OpenAI den Nachrichtengiganten beschuldigte, die Systeme dazu zu zwingen, urheberrechtlich geschütztes Material mit irreführenden Aufforderungen zu reproduzieren, was einen klaren Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von OpenAI darstellt. Das Unternehmen verzichtete darauf, die mutmaßliche Person, die von der Times angeheuert wurde, zu identifizieren, um Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Hacking-Gesetz zu vermeiden. In ihrer Erklärung brachte OpenAI zum Ausdruck, dass die Klage nicht der bekannten journalistischen Integrität der Times gerecht wird, sondern behauptet, dass die Publikation jemanden dafür bezahlt habe, die Produkte des Unternehmens auszubeuten. Ian Crosby, Vertreter der Times, bestritt diese Behauptung jedoch und erklärte, dass die Verwendung der Produkte von OpenAI lediglich dazu diene, Beweise für angebliche Urheberrechtsverletzungen zu finden. Im Dezember 2023 reichte die Times erstmals Klage gegen OpenAI und seinen wichtigsten Währungspartner Microsoft ein. In der Klage wurde behauptet, dass Millionen von Times-Artikeln ohne Erlaubnis verwendet wurden, um Chatbots zu trainieren, die Benutzer beraten. Dabei stützte sich die Klage sowohl auf die Verfassung der Vereinigten Staaten als auch auf das Urheberrechtsgesetz, um die journalistische Integrität der Times zu schützen. Bing AI, ein Produkt von Microsoft, wurde ebenfalls beschuldigt, Extrakte direkt aus dessen Inhalten zu generieren. Die Times schließt sich der Behauptung an, dass verschiedene Technologieunternehmen ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte für KI-Schulungen falsch dargestellt haben, darunter Urheberrechtsinhaber, darunter Autoren, bildende Künstler und Musikverleger. Als Reaktion darauf bekräftigen Unternehmen wie OpenAI, dass es unmöglich ist, fortschrittliche KI-Systeme ohne die Verwendung geschützter Inhalte zu fördern. OpenAI begründete diese Behauptung in einem Dokument, das dem britischen Oberhaus vorgelegt wurde, mit dem Hinweis, dass das Urheberrecht eine Vielzahl menschlicher Ausdrucksformen umfasse, was die Entwicklung von KI-Systemen ohne die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material unmöglich mache. Technologieunternehmen argumentieren weiterhin für die faire Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch ihre KI-Systeme und warnen davor, dass Klagen das potenzielle Wachstum einer Branche, die möglicherweise Billionen von Dollar wert ist, ersticken könnten. Die Entscheidung über diese Angelegenheit steht noch aus, da die Gerichte noch nicht festgestellt haben, ob das KI-Training eine faire Nutzung im Sinne des Urheberrechts darstellt. In einigen Fällen wurden jedoch Verletzungsklagen im Zusammenhang mit KI-generierten Ergebnissen auf Eis gelegt, da es an Beweisen mangelte, die darauf hindeuteten, dass von KI produzierte Inhalte urheberrechtlich geschützte Werke replizieren.

Published At

2/28/2024 10:50:09 AM

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