Richter genehmigt anhängige Anträge in der Klage SEC gegen Binance und akzeptiert den Schriftsatz des USDC-Emittenten Circle
Summary:
Ein hochrangiger Richter des Bezirksgerichts von Columbia hat sich mit mehreren anhängigen Anträgen im laufenden Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht SEC und der Kryptobörse Binance befasst. Insbesondere akzeptierte der Richter einen Amicus-Brief des USDC-Emittenten Circle, in dem argumentiert wird, dass Vermögenswerte wie USDC keine Wertpapiere sind, da sie keine Merkmale eines Anlagevertrags aufweisen. Die SEC hatte zuvor eine Klage gegen Binance eingereicht, in der sie unter anderem nicht registrierte Wertpapierverkäufe vorwarf. Binance und sein CEO Changpeng Zhao haben einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt, da die SEC ihre Zuständigkeit überschritten habe.
In dem Rechtsstreit zwischen der Kryptowährungsbörse Binance und der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) wurden mehrere anhängige Anträge von einem hochrangigen Richter am Bezirksgericht von Columbia behandelt. Diese Anträge wurden vor einer kritischen Gerichtsverhandlung entschieden. Bemerkenswert ist, dass ein Amicus-Brief von Circle, dem Emittenten des USD Coin (USDC)-Stablecoins, kurz vor der Anhörung am 12. Oktober vom Richter akzeptiert wurde. Circle reichte diesen Antrag am 29. September im Rahmen des laufenden Rechtsstreits zwischen der SEC und Binance ein und argumentierte, dass an Dollar gekoppelte Vermögenswerte wie USDC nicht als Wertpapiere betrachtet werden können, da die Käufer keine Gewinne aus diesen Stablecoins erwarten. Circle macht geltend, dass diesen sogenannten Zahlungs-Stablecoins die Merkmale eines Investitionsvertrags fehlen.
Richterin Amy Berman Jackson erkannte Circle als Amicus Curiae an, eine Partei, die dem Gericht Experteninformationen zur Verfügung stellt, ohne eine der beteiligten Parteien zu vertreten – in diesem Fall Binance und seinen CEO CZ. Sie bekräftigte auch, dass ein Amicus Curiae nur mit Zustimmung des Gerichts zu mündlichen Debatten beitragen kann.
Ein Amicus Curiae oder "Freund des Gerichts" ist weder Kläger noch Beklagter, kann dem Richter aber wertvolle Erkenntnisse oder Daten liefern, die für den Fall relevant sind. Ob ein Amicus-Schriftsatz in Betracht gezogen wird, liegt im Ermessen des Gerichts.
Zum Vergleich: Binance wurde am 5. Juni von der SEC mit einer Klage überzogen, die 13 Anklagepunkte gegen die Kryptoplattform einleitete, darunter der nicht registrierte Verkauf von BNB- und BUSD-Token. Darüber hinaus behauptet die SEC, dass Binance in den USA rechtswidrig gehandelt hat, indem es sich nicht als Broker-Dealer-Clearing-Dienst registriert hat.
Am 22. September forderten Binance und sein CEO Changpeng Zhao das Gericht formell auf, die Klage der SEC abzulehnen, da die SEC unzulässigen Einfluss ausgeübt habe. Die Rechtsvertreter von Binance und Zhao machten in ihrer Petition geltend, dass die SEC vor der Einleitung der Klage keine klaren Regeln für die Branche festgelegt und im Nachhinein zu Unrecht die Zuständigkeit für das Geschäft beansprucht habe.
Published At
10/12/2023 11:53:25 AM
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