EU weitet Anti-Geldwäsche-Gesetze auf den Kryptowährungssektor aus
Summary:
Die Europäische Union wird ihr Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den wachsenden Kryptowährungsmarkt ausweiten. Diese Entwicklungen verlangen von Krypto-Dienstleistungsunternehmen, Kundendaten zu bestätigen und verdächtige Aktivitäten zu melden. Alle Transaktionen über 1.000 € (1.090 $) werden überprüft und es wurden Maßnahmen zur Risikominderung für selbst gehostete Wallets festgelegt. Darüber hinaus wurden der Financial Intelligence Unit größere Befugnisse eingeräumt, und Kryptounternehmen müssen nun nicht nur Kunden, sondern auch deren Produkte und Liefermethoden unter die Lupe nehmen.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Gesetzgeber und die Europäische Kommission haben eine vorläufige Einigung zur Ausweitung des EU-Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung erzielt. Diese Expansion wird sich stark auf den aufstrebenden Kryptowährungsmarkt auswirken. Betroffene Unternehmen, die Kryptowährungsdienste anbieten, sind nun verpflichtet, die Daten ihrer Kunden zu überprüfen und alle Vorgänge zu melden, die zweifelhaft erscheinen. Das neue Abkommen schreibt vor, dass jede Transaktion im Wert von 1.000 € (1.090 $) oder mehr geprüft werden muss. In dem Bemühen, die mit persönlichen digitalen Geldbörsen verbundenen Risiken zu mindern, hat das Interimsgesetz Maßnahmen festgelegt.
Für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die grenzüberschreitende Transaktionen tätigen, wurden spezielle Überwachungssysteme eingerichtet. Sie sind auch verpflichtet, die geschäftlichen Interaktionen von vermögenden Privatpersonen genau zu verfolgen. Die jüngste Vereinbarung stattet die Financial Intelligence Unit (FIU) auch mit zusätzlichen Befugnissen aus, die es der Behörde ermöglichen, schnell und einfach auf wichtige Finanz- und Verwaltungsdaten wie Steuerunterlagen, Fondsdetails, eingefrorene Vermögenswerte im Zusammenhang mit Geldstrafen und Kryptowährungstransfers zuzugreifen.
Das neu verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche war Teil eines am 20. Juli 2021 vorgelegten Gesetzespakets, das als Märkte für Krypto-Assets (MiCA) bekannt ist und für alle EU-Länder gelten wird. Er sollte die Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen. Bevor dieses Gesetz in Kraft treten kann, muss es vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten formell gebilligt werden.
Darüber hinaus verfeinert die Europäische Union ihre Finanzvorschriften, um Geldwäsche im Bereich der Kryptowährungen zu verhindern. Am 16. Januar aktualisierte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche, um Kryptowährungsunternehmen einzubeziehen. Daher müssen in der EU ansässige Kryptounternehmen nun ihre potenzielle Beteiligung an Finanzkriminalität bewerten, indem sie ihre Kunden, die von ihnen angebotenen Produkte, ihre Liefermethoden und ihre geografischen Standorte genau analysieren.
Published At
1/18/2024 11:48:28 AM
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