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Cryptocurrency News 4 days ago
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Dänische Regulierungsbehörden weisen Gerüchte über ein Verbot von Kryptowährungs-Wallets zurück

Algoine News
Summary:
Die dänischen Regulierungsbehörden haben Spekulationen in den sozialen Medien zurückgewiesen, dass sie planen, selbstverwahrende Kryptowährungs-Wallets zu verbieten. Die dänische Finanzaufsichtsbehörde (DFSA) stellte klar, dass diese Wallets nicht unter die Zuständigkeit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) fallen. Die Kontrolle über ihre Geschäfte und den damit verbundenen privaten Schlüssel liegt vollständig in der Verantwortung des Benutzers, ein wesentlicher Unterschied zu verwahrten Krypto-Wallets.
Jüngste Beiträge in den sozialen Medien, in denen spekuliert wurde, dass Dänemark sich darauf vorbereitet, Bitcoin-Wallets zu verbieten, wurden von den dänischen Aufsichtsbehörden zurückgewiesen, die bestätigen, dass es keine Pläne gibt, selbst gehaltene Kryptowährungs-Wallets zu verbieten. Die dänische Finanzaufsichtsbehörde (DFSA) hat Behauptungen zurückgewiesen, dass sie beabsichtigen, die Verwendung von Non-Custodial Wallets, auch bekannt als Self-Custodial Wallets, zu verbieten. Tobias Thygesen, Direktor für Fintech, Zahlungsdienste und Governance bei der DFSA, stellte gegenüber Cointelegraph klar, dass die Gerüchte, die über das vorgeschlagene Verbot kursieren, unbegründet seien. Er bestätigte, dass Self-Custodial Wallets nach der seit dem 30. Juni geltenden Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) natürlich nicht in den Zuständigkeitsbereich des MiCA-Regelwerks fallen. Die DFSA hat bereits am 25. Juni eine Bewertung zur Regulierung dezentraler Krypto-Asset-Dienste veröffentlicht. Dies geschah im Anschluss an eine Überprüfung der regulatorischen Auswirkungen dezentraler Systeme im Rahmen von MiCA. In Übereinstimmung mit der Aussage von Thygesen sind Dienstleistungen, die vollständig dezentralisiert erbracht werden und keinen Zwischenhändler beinhalten, im Rahmen von MiCA ausdrücklich ausgenommen. Thygesen betonte, dass Hardware-Wallets, die die Kontrolle über private Schlüssel nicht an den Anbieter der Wallet übertragen, und Non-Custodial Wallets nicht in den Zuständigkeitsbereich von MiCA fallen. Dies widerspricht direkt der Fehlinterpretation der Einschätzung von Mikko Ohtamaa, dem Mitbegründer des algorithmischen Anlageprotokolls Trading Strategy, der vorschlug, dass die Ausnahme von Self-Custodial Wallets bedeutet, dass Dänemark plant, ihre Verwendung einzustellen. Das Verständnis von Self-Custodial Wallets ist der Schlüssel, um solche Missverständnisse auszuräumen. Im Wesentlichen ermöglichen diese Wallets den Benutzern, Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) ohne Vermittler zu speichern. Benutzer haben die volle Kontrolle und Verantwortung über ihr Vermögen und den privaten Schlüssel, der mit der Wallet verbunden ist. Im Gegensatz zu verwahrten Krypto-Wallets beinhalten Self-Custodial Wallets in der Regel keine Know Your Customer (KYC)-Verfahren. Obwohl bestimmte Software-Wallets integrierte Schnittstellen zu vollständig dezentralisierten Diensten bieten, stellte Thygesen fest, dass dieser Aspekt ihres Angebots unter MiCA reguliert werden könnte, sofern sie nicht vollständig dezentralisiert sind. Es kann jedoch zu Komplexitäten kommen, die eine individuelle Bewertung dieser Fälle erforderlich machen. Thygesens Hauptpunkt ist, dass die DFSA offen für Diskussionen darüber ist, ob bestimmte Angebote in Dänemark in den Zuständigkeitsbereich von MiCA fallen oder nicht.

Published At

7/2/2024 2:59:10 PM

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