Das britische Finanzministerium schlägt Änderungen der Krypto-Vorschriften für eine intelligentere Aufsicht vor
Summary:
Das britische Finanzministerium hat Änderungen der Geldwäschevorschriften vorgeschlagen, die sich auf die Aufsicht über Krypto-Assets auswirken würden. Diese Änderungen resultierten aus einer Überprüfung der Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Geldtransferverordnung (MLR) aus dem Jahr 2017 im Jahr 2022, die auf eine "intelligentere Regulierung" abzielt. Das Papier schlägt vor, dass Institute, die durch MLRs reguliert werden, auch unter die Regulierung der Financial Conduct Authority (FCA) fallen sollten und keine MLR-Genehmigung separat benötigen. Außerdem wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA) auf neue Aktivitäten wie den Betrieb einer Krypto-Börse und -Verwahrung auszuweiten.
Das Finanzministerium der britischen Regierung hat ein Diskussionspapier über Änderungen der Anti-Geldwäsche-Regeln veröffentlicht, die die Verwaltung digitaler Währungen auf vielfältige Weise beeinflussen würden. Die vorgeschlagenen Änderungen ergeben sich aus einer im Jahr 2022 durchgeführten Prüfung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Geldtransfers (Informationen des Zahlers) aus dem Jahr 2017. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen nun auf den Aspekt der "intelligenten Regulierung" ab, der die Verringerung des regulatorischen Aufwands, die Zukunftssicherheit der Gesetze, die Berücksichtigung der Regulierung als letzte Alternative und nicht als die erste, die Sicherstellung, dass das Umfeld der Regulierungsbehörden ordnungsgemäß funktioniert und sie reaktionsfähig und rechenschaftspflichtig sind.
Das Dokument unterstreicht, dass ein wirksames MLR ein solides Aufsichtssystem erfordern würde. In diesem Zusammenhang werden einige Möglichkeiten aufgelistet, wie die Aufsicht über Dienstleister digitaler Vermögenswerte neu kalibriert werden kann.
Gemäß den 2017 verabschiedeten Regeln beaufsichtigt die Financial Conduct Authority (FCA) in Verbindung mit dem Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA) bestimmte Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die vom FSMA regulierten Institute sind nicht verpflichtet, sich über MLRs zu registrieren. Die meisten Krypto-Unternehmen stehen jedoch nicht unter der Aufsicht der FCA und unterliegen daher MLRs. Das Diskussionspapier schlägt vor, dass die Institute, die von MLRs reguliert werden, auch von der FCA reguliert werden sollten und keine MLR-Genehmigung beantragen müssen.
Derzeit fallen Krypto-Assets nach dem FSMA in den Zuständigkeitsbereich der FCA, wenn sie als Basiswert oder Eigentum für regulierte Aktivitäten oder Finanzinstrumente wie kollektive Anlagepläne dienen. Der Geltungsbereich des FSMA wird um neue Aktivitäten wie den Betrieb einer Krypto-Asset-Börse und die Verwahrung erweitert. Kryptowährungen, die nicht unter der Aufsicht der FCA stehen, müssen sich nun bei der FCA für die Aufsicht über MLRs registrieren.
In dem Papier wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen von MLRs und FSMA durchgeführten Bewertungen Schwankungen aufweisen. "Insbesondere die Art der Individuen, die Kontrolle ausüben können, und die Grenzen für eine solche Kontrolle unterscheiden sich zwischen den Systemen", heißt es in dem Dokument. In dem Diskussionspapier wird auch die Frage aufgeworfen, ob zwei unterschiedliche Kontrollstandards beibehalten werden sollen oder nicht, und es wird empfohlen, die MLR-Anforderungen so anzupassen, dass sie besser mit denen des FSMA in Einklang stehen.
Published At
3/13/2024 12:53:54 AM
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