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Cryptocurrency News 4 months ago
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HKMA skizziert Standards für die Tokenisierung und Verwahrung digitaler Vermögenswerte

Algoine News
Summary:
Die Hong Kong Monetary Authority (HKMA) hat kürzlich Briefe herausgegeben, in denen die Standards für die Verwahrung digitaler Vermögenswerte durch autorisierte Institutionen (AIs) aufgeführt sind. Die Richtlinien, die internationalen Standards folgen, decken die Bereiche Governance, Risikomanagement, Vermögenstrennung, Offenlegung und Geldwäschebekämpfung umfassend ab. Die HKMA befasste sich auch mit dem Verkauf und Vertrieb von tokenisierten Produkten, die nicht durch die bestehenden Gesetze reguliert sind, und betonte, dass solche Produkte über ähnliche Schutzmaßnahmen verfügen sollten wie ihre nicht tokenisierten Gegenstücke.
Am 20. Februar richtete die Hong Kong Monetary Authority (HKMA) Briefe an die CEOs offiziell ratifizierter Institutionen (AIs), in denen Fragen der Tokenisierung und der Verwahrung digitaler Vermögenswerte erörtert wurden. Die HKMA erklärte in einem Schreiben, dass sie Normen für die Überwachung von Kundenvermögen festlege und dabei "globale Standards und Normen zur Kenntnis nehme". Diese Protokolle sind intakt, unabhängig davon, ob eigenständige Dienste oder andere Aktivitäten die Ressourcen für KIs bereitstellen. "KIs sollten sich vorher mit der HKMA in Verbindung setzen und zur Zufriedenheit der HKMA bestätigen, dass sie die erwarteten Normen und Voraussetzungen erfüllen, die in diesem Rundschreiben angegeben sind", schrieb die HKMA. Im Anhang des Briefes werden Standardparameter in acht Klassifikationen vorgestellt. Bei diesen Standards handelt es sich überwiegend um weitreichende Aussagen wie: "Das obere Management und die Belegschaft, die an den Verwahrungsaktivitäten der KI beteiligt sind, sollten über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fachkenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen." Zu den wichtigsten Themen gehören Governance, Risikomanagement, Vermögenstrennung, Outsourcing, Offenlegung und Geldwäschebekämpfung sowie Terrorismusbekämpfung. Das zweite Schreiben bezog sich auf den Verkauf und Vertrieb von tokenisierten Gegenständen, die nicht durch die Securities and Futures Ordinance geregelt sind oder den Anforderungen der Securities and Futures Commission unterliegen. Er wies auf die einschlägigen Aufsichts- und Anlegerschutzmassnahmen für den Verkauf und Vertrieb eines Produkts hin, die für seine tokenisierte Version gleichermaßen gelten, da sie ähnliche Bedingungen, Eigenschaften und Risiken wie das Originalprodukt aufweist. Solche Regeln gelten jedoch nicht für Stablecoins, die auf der Grundlage eines Diskussionspapiers, das im Dezember von der HKMA zusammen mit anderen Regulierungsbehörden in Umlauf gebracht wurde, lizenzpflichtig sind. Die HKMA warnte in ihrem Schreiben vom 20. Februar auch davor, dass sich die Strukturierung des Tokenisierungsprozesses auf die Art des Vermögenswerts auswirken könnte. Der Brief befasst sich eingehend mit der Sorgfaltspflicht, dem Risikomanagement und den Verwahrungsdiensten. "Die HKMA schätzt die Bemühungen der KIs bei der Tokenisierung und erkennt die bedeutenden Fortschritte an, die die Branche bisher gemacht hat", heißt es in dem Brief abschließend.

Published At

2/20/2024 9:45:00 PM

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