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Cryptocurrency News 1 years ago
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FASB überarbeitet Bilanzierungsvorschriften für Kryptowerte, um den beizulegenden Zeitwert widerzuspiegeln

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Das Financial Accounting Standards Board (FASB) in den Vereinigten Staaten hat neue Rechnungslegungsstandards verabschiedet, die es Kryptowährungsunternehmen und -inhabern ermöglichen, den Wert ihrer Vermögenswerte genauer zu erfassen. Die aktuellen Vorschriften klassifizieren Kryptowährungen als immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Lebensdauer, was bedeutet, dass ihr Buchwert nur aufgrund der Marktbedingungen sinken kann, bis sie verkauft werden. Die aktualisierten Standards, die voraussichtlich nach dem 15. Dezember 2024 in Kraft treten werden, verlangen, dass der beizulegende Zeitwert von Kryptowerten in jeder Abrechnungsperiode neu bewertet wird, um Kosten und Komplexität zu reduzieren und relevantere Informationen bereitzustellen.
Es gibt positive Nachrichten am Horizont für Kryptowährungsfirmen und -inhaber, da Änderungen der Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten Staaten eine genauere Darstellung des Wertes ihrer Krypto-Assets ermöglichen. Diese Änderungen, die am 13. Dezember vom Financial Accounting Standards Board (FASB) beschlossen wurden, fallen in den Geltungsbereich der allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP). Börsennotierte Unternehmen in den USA sind verpflichtet, diese Standards in ihrer Finanzberichterstattung einzuhalten. So wie es derzeit aussieht, werden Kryptos als immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Lebensdauer eingestuft. Das bedeutet, dass jeder Wertverlust während einer Abrechnungsperiode zu einer Minderung des Buchwerts führt – dies wird als "Wertminderung" bezeichnet. Darüber hinaus kann der Buchwert bis zum Verkauf der Vermögenswerte nicht erhöht werden, unabhängig von etwaigen Steigerungen des realen Wertes dieser Beteiligungen. Michael Saylor, der CEO von MicroStrategy, gab auf Twitter bekannt, dass der FASB beschlossen hat, die Fair-Value-Bilanzierung für Bitcoin in den Geschäftsjahren einzuführen, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen. In der schnell schwankenden Welt der Kryptowährungen kann sich diese Veranlagung zur "Wertminderung" als nachteilig erweisen, da sie darauf hindeutet, dass die Vermögenswerte eines Unternehmens weniger wert sind als ihr Marktwert. Der FASB hat in seiner Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards klargestellt, dass die teilweise Berücksichtigung der Wertschwankungen von Kryptowerten die wirtschaftlichen Realitäten dieser Vermögenswerte oder die Finanzlage des betreffenden Unternehmens nicht genau widerspiegelt. Mit den aktualisierten Standards wird der beizulegende Zeitwert von Kryptowerten nun in jeder Abrechnungsperiode neu bewertet und entsprechend dokumentiert. Der FASB ist der Ansicht, dass diese Änderung zu besser anwendbaren Daten führen und sowohl den Bilanzierungsaufwand als auch die Komplexität verringern wird. Diese Änderung der Vorschriften erfolgt nach einem Jahr der Beratungen durch den FASB, die mit einer Aufforderung zur Stellungnahme im März begannen und mit einer Abstimmung im September endeten. Diese neuen Standards gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen.

Published At

12/13/2023 9:58:53 PM

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