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Cryptocurrency News 8 months ago
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ESMA bittet um Rückmeldungen zu Krypto-Asset-Richtlinien und zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Algoine News
Summary:
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat zwei Konsultationspapiere veröffentlicht, die sich auf Leitlinien für Reverse Solicitation und die Einstufung von Kryptowerten als Finanzinstrumente im Rahmen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) konzentrieren. In den Papieren werden die Ausnahmen, Beschränkungen und Anforderungen für Nicht-EU-Unternehmen hervorgehoben, die Krypto-Asset-Dienstleistungen für EU-Kunden anbieten wollen. Sie bitten auch um Rückmeldung zu den Kriterien, die erforderlich sind, damit Kryptowerte gemäß den MiFID II-Vorschriften als Finanzinstrumente gelten. Einsendeschluss ist der 24. April bzw. der 19. April 2024.
Am 29. Januar veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zwei Konsultationspapiere zu ihrer Verantwortung für die Festlegung von Standards für die Umsetzung der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA). Themen der Papiere waren Reverse Solicitation und die Einstufung von Krypto-Assets als Finanzinstrumente. Reverse Solicitation bezieht sich auf das Ereignis, bei dem ein potenzieller Kunde die Initiative ergreift, um sich an ein Unternehmen zu wenden, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets zu erhalten. Eine Ausnahme von den MiCA-Vorschriften erlaubt es Krypto-Asset-Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU), Dienstleistungen ausschließlich für Kunden innerhalb der EU anzubieten, die diesen Ansatz verwenden. Dem Bericht zufolge ist es "Firmen außerhalb der EU untersagt, Kunden innerhalb der EU zu werben, da sie nicht lizenziert sind, solche Dienstleistungen anzubieten, es sei denn, der Kunde nimmt Kontakt auf und fordert die Dienstleistung ausdrücklich an, in welchem Fall die Firma außerhalb der EU sie erbringen kann". Die ESMA betrachtet Reverse Solicitation als begrenzte Ausnahme für Nicht-EU-Unternehmen. Um in der EU ansässige Anleger und MiCA-konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vor unerwünschten Eingriffen von Unternehmen außerhalb der EU und solchen, die die MiCA nicht einhalten, zu schützen, sind die ESMA und die zuständigen nationalen Behörden bereit, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Diese Leitlinien für nationale Regulierungsbehörden wurden von der ESMA auf der Grundlage der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) aus dem Jahr 2014 vorgeschlagen, die ebenfalls vergleichbare Bestimmungen enthält. Zu den direkten Werbemethoden, die angesprochen werden, gehören Online-Bannerwerbung, Sponsoring-Deals und Empfehlungen von Prominenten oder Influencern. Auch nachfolgende Dienstleistungen, die von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern angeboten werden, fallen unter die Leitlinien. Kommentare sind bis zum 24. April 2024 willkommen. Darüber hinaus bittet die ESMA um Rückmeldungen zu den Kriterien und Bedingungen, die erforderlich sind, damit Kryptowerte als Finanzinstrumente eingestuft werden können. Ein Finanzinstrument ist im Wesentlichen eine monetäre Vereinbarung. Wenn ein Krypto-Asset die Bedingungen erfüllt, um als Finanzinstrument zu gelten, unterliegt es den MiFID II-Vorschriften und nicht der MiCA. Die ESMA muss gemäß den Anforderungen der MiCA die MiCA- und die MiFID-Anforderungen für Finanzinstrumente trennen, um bis zum Jahresende einen einheitlichen Ansatz auf nationaler Ebene umzusetzen. MiFID II enthält keine umfassende Definition des Begriffs "Finanzinstrument". Er bietet eine Orientierungshilfe in Form von Beispielen für Finanzinstrumente in einem Anhang, was zu Unstimmigkeiten auf nationaler Ebene geführt hat. In dem Bericht der ESMA heißt es, dass es aufgrund des Fehlens einer universellen Definition und anwendbarer Kriterien schwieriger ist, einen umfassenden Ansatz zu entwickeln. Der Bericht fügt hinzu, dass die Leitlinien einheitliche Praktiken fördern sollen, auch wenn die Entscheidung, ein Krypto-Asset als Finanzinstrument einzustufen, von Fall zu Fall getroffen werden sollte. Um als Finanzinstrument zu gelten, müsste ein Kryptowert als übertragbares Wertpapier, Geldmarktinstrument, Organismus für gemeinsame Anlagen, Derivatekontrakt oder Emissionszertifikat identifiziert werden. Feedback wird bis zum 19. April 2024 erbeten. Das Europäische Parlament hat der MiCA im Oktober 2022 im Wesentlichen zugestimmt.

Published At

1/29/2024 11:35:00 PM

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