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Cryptocurrency News 1 years ago
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EDSA und EDSB veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme zu den Vorschriften für den digitalen Euro und schlagen verbesserten Datenschutz vor

Algoine News
Summary:
Am 18. Oktober veröffentlichten der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine gemeinsame Stellungnahme zu den von der Europäischen Kommission im Juli 2023 vorgeschlagenen Verordnungen zum "digitalen Euro". Sie empfehlen, die Standards für den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern, den Prozess der Überprüfung des maximalen Betrags zu klären und die Notwendigkeit eines einzigen Zugangspunkts zu Benutzerdaten zu überprüfen. Die Notwendigkeit von Mechanismen zur Aufdeckung von Betrug und die Einbeziehung "weniger einschneidender Maßnahmen" wird ebenfalls hervorgehoben. Es wird eine "Datenschutzschwelle" für tägliche Transaktionen mit geringem Wert vorgeschlagen, unterhalb derer Transaktionen nicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfolgt werden sollten. Die EZB beginnt mit der Vorbereitungsphase für das Projekt des digitalen Euro.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben am 18. Oktober gemeinsame Stellungnahmen zur Regulierung des "digitalen Euro", einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom Juli 2023, veröffentlicht. Die Kontrolleure hatten einige Vorschläge, um die Datenschutzstandards für die digitale Währung der Europäischen Zentralbank (CBDC) zu verbessern. Der EDSB und der EDSA haben darauf hingewiesen, dass das Überprüfungsverfahren für den Höchstbetrag des digitalen Euro, den ein einzelnes Konto halten kann, geklärt werden muss. Der ursprüngliche Entwurf ermächtigte die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken, einen einzigen Kontakt zu den Daten jedes Nutzers zu haben. Die beiden Einrichtungen, EDSA und EDSB, empfehlen eine Evaluierung, um festzustellen, ob es notwendig und verhältnismäßig ist, nur einen Zugangspunkt zu haben. Sie unterstreichen die Möglichkeit, diese Identifikatoren mit technologischen Mitteln dezentral zu speichern. Die Regulierungsbehörden stellten fest, dass der vorgeschlagene Mechanismus zur Aufdeckung betrügerischer Aktivitäten und zur Abschreckung von betrügerischen Aktivitäten in der CBDC nicht vorhersehbar ist. Der EDSA und der EDSB betonen auch die Notwendigkeit, die Notwendigkeit des FDPM weiter zu klären oder Optionen für "weniger einschneidende Maßnahmen" in Betracht zu ziehen, die den Datenschutz respektieren. Es wurden auch "nachdrückliche Empfehlungen" des EDSB und des EDSA für die Schaffung einer "Datenschutzgrenze" für Online-Transaktionen vorgelegt. Transaktionen, die unter diesen Schwellenwert fallen, sowohl offline als auch online, würden nicht in den Prozess der Verfolgung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) einbezogen. Die genaue Zahl für diesen Schwellenwert wurde jedoch nicht angegeben. Es wurde lediglich auf eine Begrenzung der "täglichen Transaktionen mit geringem Wert" hingewiesen. Der EZB-Rat hat nach einer zweijährigen Sondierungsphase die "Planungsphase" für die Initiative "Digitaler Euro" angekündigt. Diese Planungsphase, die voraussichtlich zwei Jahre dauern wird, wird der Formulierung von Vorschriften für die digitale Währung und der Auswahl potenzieller Emittenten gewidmet sein.

Published At

10/20/2023 8:45:11 AM

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