EBA veröffentlicht technische Standards und Leitlinien für Krypto-Asset-Märkte in ganz Europa
Summary:
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Rahmen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte einen umfassenden Satz technischer Kriterien und Leitlinien vorgestellt. Dieses Paket wurde entwickelt, um wertreferenzierte Token und E-Geld-Token in ganz Europa zu überwachen. Es umfasst Stresstests, Reserven, Wiederherstellungspläne und Richtlinien für Token-Emittenten. Die Einhaltung der neuen Standards durch Anbieter von Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte ist bis zum 1. Juli 2026 vorgeschrieben.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Rahmen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) einen vollständigen Satz technischer Standards und Leitlinien vorgestellt. Ziel ist es, die regulatorische Richtung für Asset-Backed-Token und E-Geld-Token in der gesamten europäischen Region vorzugeben. Es deckt ein Spektrum von sechs Themen ab, das von Stresstestverfahren über Rückstellungen für Rückstellungen von Vermögenswerten bis hin zu Sanierungsplänen reicht. Im Rahmen von MiCA werden wertreferenzierte Token durch Rohstoffe, Immobilien oder eine Vielzahl von Vermögenswerten unterstützt. Auf der anderen Seite behalten E-Geld-Token einen konstanten Wert, da sie an physische Währungen gebunden sind und wie ein Stablecoin für Transaktionen verwendet werden.
Die Behörde stellt spezifische Richtlinien für Token-Emittenten zur Verfügung, zu denen auch die Aufrechterhaltung angemessener finanzieller Ressourcen zur Absicherung vor potenziellen Risiken gehört. Darüber hinaus wird ein Rahmen festgelegt, um festzustellen, ob ein Emittent einem höheren Risiko ausgesetzt ist, was eine Erhöhung der finanziellen Reserven rechtfertigt.
Die Berichte der EBA enthalten detaillierte Informationen darüber, wie Emittenten ihre Reserven innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf 3 % des Durchschnitts der wesentlichen Vermögenswerte anpassen können. Sie sind verpflichtet, ihre Umsetzungspläne innerhalb einer Frist von 25 Arbeitstagen einzureichen. Außerdem müssen sie die Bestimmungen innerhalb von maximal sechs Monaten einhalten.
Darüber hinaus führt die europäische Regulierungsbehörde Mindestprozentsätze für Vermögensreserven ein, die nach täglichen und wöchentlichen Laufzeiten berechnet werden. Sie begrenzt auch die Konzentration der Emittenten auf hochliquide Finanzinstrumente. Sie legt fest, dass die Mindesteinlagen der Bank in der Reserve von Vermögenswerten, die Token entsprechen, die nicht signifikant sind und an offizielle Währungen gebunden sind, 30 % des Referenzbetrags betragen sollten. Wenn der Token als signifikant erachtet wird, muss der Wert 60 % betragen.
Für Token, die sich auf Rohstoffe oder Immobilienwerte beziehen, anstatt auf offizielle Währungen, können sie auch als hochliquide eingestuft werden. Ebenso legt die EBA Beschränkungen für die Menge dieser hochliquiden Finanzinstrumente fest, die ein Emittent zur Verfügung stellen kann.
In Bezug auf Sanierungspläne berücksichtigt die Regulierungsbehörde die Rückmeldungen aus dem Konsultationszeitraum und legt Leitlinien für die Kommunikation und Offenlegung fest. Es fügt auch eine neue Klausel hinzu, um klarzustellen, dass die Anforderungen an die Vermögensreserven nicht für E-Geld-Token-Emittenten gelten, die bereits gesetzlich ausgenommen sind. Diese Standardrichtlinien sind ein wesentlicher Bestandteil der Anwendung der MiCA-Verordnung, und die Zustimmung zu den aktualisierten Standards ist für Anbieter von digitalen Vermögenswerten vor dem 1. Juli 2026 ein Muss.
Published At
6/14/2024 12:24:33 AM
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